Schulordnung
Schulordnung

SCHULORDNUNG DER KALEVALA- SCHULE
1 Zweck und Geltung der Schulordnung
Zweck der Regeln ist die Förderung der inneren Schulordnung, des ungehinderten Lernflusses sowie der Sicherheit und das Wohlergehen der Schulgemeinschaft (Bildungsrat).
Der Zweck der Schulordnung besteht darin, ein sicheres und komfortables Umfeld an der Kalevala Schule zu gewährleisten, in dem alle Mitglieder der Gemeinschaft arbeiten können.
2 Rechte und Pflichten der Studierenden
Gleichberechtigung der Studierenden und andere Rechte
Ein Schüler der Grundbildung hat grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf kostenlose Grundbildung, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf persönliche Freiheit und Unversehrtheit und das Recht auf Schutz des Privatlebens (Bildungsrat).
Kapitel 7 des Grundbildungsgesetzes enthält Regelungen zur Schulpflicht sowie zu Rechten und Pflichten der Studierenden http://www.finlex.fi/fi/laki/ajantasa/1998/.
Der Student hat das Recht auf:
-auf Gleichbehandlung
-auf kostenlose Bildung
-auf eine sichere Lernumgebung
Pflichten des Schülers:
Es ist die Pflicht eines jeden Schülers am Unterricht teilzunehmen, es sei denn, ihm wurde eine Abwesenheitsgenehmigung erteilt.
Auch ist es die Pflicht der Schüler, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erledigen und sich sachlich zu verhalten.
Der Schüler ist verpflichtet:
-Teilnahme am Unterricht, wenn ihm keine Abwesenheitsgenehmigung erteilt wurde
-der Schüler/-in erfüllt seine Aufgaben gewissenhaft und benimmt sich sachlich
-der Schüler/-in hält sich an Schulordnung der Schule
3 Sicherheit, Komfort und ungehinderter Studienfluss
Gutes Benehmen
Die Schulordnung regelt ein anständiges Verhalten wie Rücksichtnahme, Förderung und Achtung des Arbeits- und Schulfriedens, Befolgung von Anweisungen und gute Essgewohnheiten sowie Pünktlichkeit. Ein Foto oder Video, das von einer anderen Person, einem Werk oder einem Produkt aufgenommen wurde, darf nicht ohne deren Zustimmung im Internet, in sozialen Medien oder an anderen öffentlichen Orten veröffentlicht werden. Wir empfehlen, keine Wertsachen, Süßigkeiten und Energydrinks mit in die Schule zu bringen (Bildungsrat).
-Ich benehme mich anständig und spreche höflich.
-Ich behandle alle gleich fair und respektiere alle Mitmenschen.
-Ich achte auf eine sichere und positive Lernatmosphäre und verhalte mich ruhig im Unterricht.
-Ich ärgere nicht andere Mitschüler. Wenn ich Mobbing bemerke, erzähle ich einem Erwachsenen in der Schule davon.
-Ich höre anderen zu.
-Ich kümmere mich gewissenhaft um meine Schularbeiten und Schulmaterialien.
Pausenaufenthalt und Fortbewegung
Die Pausen werden mit den Schülern zu festgelegten Zeiten verbracht, die sich jedes Schuljahr wiederholen. Das Verlassen des Schulgeländes während des Schultages ohne berechtigten Grund ist untersagt. Bei Schulausflügen sind die Verkehrsregeln einzuhalten und bei Schultransporten sich anständig zu verhalten (Bildungsrat).
-Ich gehe langsam in das Schulgebäude.
-In den Pausen bleibe ich auf dem Schulgelände.
-Ich beziehe andere in Spiele ein.
-Ich ärgere und provoziere nicht.
-Problemsituationen in der Pause teile ich der Pausenaufsicht (gelbe Warnweste) mit.
-Ich gehe reibungslos in die Pause.
-Ich gehe ohne Umwege in meine Klasse, nachdem die Pause beendet ist.
-Auf Klassenfahrten und Ausflügen halte ich mich sowohl an die Verkehrs- als auch an die Schulregeln.
-Wenn ich mit dem Fahrrad zur Schule komme, fahre ich nur mit Helm.
Sauberkeit und Achtung der Umwelt
Die Schüler müssen mit dem Schuleigentum, den Lernmaterialien und ihren eigenen Sachen sorgfältig umgehen und das Eigentum anderer respektieren. Das Beschmutzen und Beschädigen von Schuleigentum ist verboten. Der Schüler ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen und das von ihm beschmutzte oder verunreinigte Schuleigentum zu säubern (Bildungsrat).
-Unsere Schule ist eine schuhlose Schule.
-Ich ziehe meine Straßenschuhe im Eingangsbereich der Schule aus. Beim Verlassen der Schule ziehe ich meine Schuhe erst im Eingangsbereich wieder an.
-Ich bewahre meine Schuhe in einem Schuhregal auf.
-Ich für meinen Teil kümmere mich um Sauberkeit und Ordnung des Klassenzimmers und der Flure.
Sicherheit
Die Sicherheit der Schularbeit verlangt von jedem unumgänglich einen sicherheitsrelevanten Mangel oder einen Fehler einem Mitarbeiter der Schule zu melden. Dies kann beispielsweise ein Abstellplatz für Fahrräder oder Skier oder ein Verbot des Schneeballwerfens auf dem Schulhof sein, das Schülerverhalten in der Pause, welche ein sicheres Lernumfeld fördern, und beispielsweise die Betonung einer Kameraüberwachung im Schulhofbereich (Bildungsrat).
-Ich benutze mein Fahrrad, Skateboard und Roller während des Schultages nur mit Erlaubnis des Lehrers.
-Die Fahrräder, Skateboards und andere Ausrüstung werden während des Schultages an einem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt.
-Im der Skateanlage kann ich während der langen Pause skaten, solange ich mich richtig verhalte und die Sicherheitshinweise befolge.
-Ich radle, laufe Schlittschuh und skate ausschließlich mit Helm.
-Im Winter gibt es Winterregeln, die sichere Rodelbahnen und den Ort zum Schneeballwerfen beschreiben.
-Aus Sicherheitsgründen können die Aufsichtspersonen das Schlittenfahren mit den Bobs und den Rutschäpfeln verbieten.
-Es gibt ein Kameraüberwachungssystem auf dem Schulhof für die Sicherheit der Schule.
Die Nutzung von Computern, Mobiltelefonen und anderen mobilen Geräten
Die Schule kann die Nutzung von Schulcomputern, Handys und anderen mobilen Geräten, des Internets und des schulischen Datennetzes sowie die Nutzung schülereigener Geräte während des Unterrichts oder sonstigen Unterrichts nach Maßgabe des Lehrplans anordnen. Die Schule kann die Nutzung eines Mobilgeräts während des Unterrichts oder sonstigen Unterrichts gemäß Lehrplan als Störung des Unterrichts verbieten (Bildungsrat).
-Mobile Geräte werden während des Schultages geräuschlos im Rucksack aufbewahrt. Das Mitbringen der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
-Innerhalb des Schulgeländes benutze ich mobile Geräte nur mit Erlaubnis eines Erwachsenen.
-Ich benutze Schulgeräte sicher und ordentlich.
-Nach Gebrauch bringe ich die Geräte an ihren Platz zurück.
-Ich fotografiere und filme nicht in der Schule. Ich teile keine Bilder oder anderes Material online.
Suchtmittel und gefährliche Gegenstände
Es ist verboten, Gegenstände oder Substanzen, die gesetzlich verboten, gefährlich oder dazu bestimmt sind anderen zu schaden in die Schule mitzubringen. Unter anderem ist das Mitbringen von Alkohol, Tabak und Tabakerzeugnissen im Sinne des Tabakgesetzes, Suchtmitteln im Sinne des Suchtmittelgesetzes, Messern, Schusswaffen, leistungsstarken Laserpointern und ähnlichen Gegenständen und Substanzen in die Schule verboten (Bildungsrat).
-Die Schulleitung oder das Lehrpersonal meldet den Besitz von Rauschmitteln, gefährlichen Gegenständen oder gefährlichen Stoffen dem Vormund des Schülers.
-Bei Bedarf kann die Schulleitung oder das Lehrpersonal störende oder gefährliche Gegenstände oder Substanzen in Besitz nehmen.
Disziplin
Disziplinarische Methoden und der Einsatz von pädagogischen Diskussionen sind im Curriculum festgehalten und beschrieben. Als primäres Mittel der Schule zum Umgang mit unangemessenem Verhalten ist das pädagogische Gespräch als Interventionsmittel. Diesem folgen Nachsitzen, die schriftliche Verwarnung und der Schulverweis für eine bestimmte Zeit. Die Lehrer und die Schulleitung haben das Recht, die Sachen des Schülers zu inspizieren. Störende oder gefährliche Gegenstände oder Substanzen kann die Schulleitung oder die Lehrer bei Bedarf in Besitz nehmen. Schulleitung und Lehrer sind verpflichtet, den Vormund oder sonstigen gesetzlichen Vertreter des Schülers zu informieren, der von Belästigung, Mobbing oder Gewalt in der Schule oder auf dem Schulweg betroffen ist (Bildungsrat).
Die Mittel, die von der Schule verwendet werden, um mit unangemessenem Verhalten umzugehen, sind:
-Rüge durch den Lehrer oder Schulleiter und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
-Einladung des Schülers zum pädagogischen Gespräch.
-Nachsitzen für maximal zwei Stunden.
-Eine schriftliche Verwarnung, wenn der Verstoß schwerwiegend ist oder sich der Schüler weiterhin unangemessen verhält.
-Vorübergehender Ausschluss des Schülers vom Unterricht für maximal drei Monate.
-Die Schulleitung und die Lehrer der Kalevala- Schule überwachen das Einhalten der Regeln und der Anweisungen.
Die Schulordnung der Kalevala-Schule ist nachzulesen auf der Website der Schule unter peda.net. Die Schulregeln werden mit jeder Lerngruppe zu Beginn des Schuljahres und ggf. während des laufenden Schuljahres im Klassenverband wiederholt. Die Wirksamkeit der Schulordnung wird mindestens einmal im Schuljahr überprüft und überarbeitet.