1.12 Asyl in Deutschland

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Lies den Zeitungsartikel zum Thema „Asyl in Deutschland“. Entscheide nach dem Lesen, welche Teilüberschrift zu welchem Absatz passt und trage den richtigen Titel in die Lücke ein. Welche Teilüberschrift bleibt übrig?


Mögliche Teilüberschriften:
– Entwicklung der Asylanträge in Deutschland
– Flüchtlingsschutz in Deutschland
– Reiserouten der Flüchtlinge
– Verteilungssystem für Asylsuchende



ASYL IN DEUTSCHLAND

1.

Wer in seinem Heimatland politisch verfolgt wird und Schutz sucht, kann in Deutschland einen Asylantrag stellen. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme und Anerkennung als schutzsuchende Person sind im Grundgesetz, im Asylgesetz sowie im Aufenthaltsgesetz festgehalten. Eine Person erhält Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, wenn ihr Leben oder ihre Freiheit in ihrem Herkunftsland wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist. Über die Asylanträge entscheidet in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


2.

In den letzten 60 Jahren haben rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, davon über 80 % seit 1990. Besonders hoch waren die Zahlen Anfang der 90er Jahre mit ca. 438.000 pro Jahr. Damals zählten Menschen aus Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien zu den Hauptantragstellern. Ein starker Rückgang war dann bis zum Jahr 2008 (ca. 28.000 Anträge) zu verzeichnen, bevor die Zahl der Anträge in den Folgejahren wieder deutlich zunahm. Es dominierten Staatsangehörige aus Albanien, Kosovo und Serbien, sowie aus der Türkei, der Russischen Föderation, dem Irak und Afghanistan. Im Jahr 2016 wurde von insgesamt 745.545 Menschen Asyl beantragt. Dieser Wert ist der höchste, der jemals gemessen wurde, seitdem es das Bundesamt für Migration gibt. Im Jahr 2018 haben nur noch 185.853 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, was einen Rückgang von 75 % zum Jahr 2016 ausmacht. In dieser Zeit kamen die meisten Personen, die Asyl beantragten, aus Syrien, aus dem Irak und dem Iran, aus Nigeria, aus der Türkei, aus Afghanistan, Eritrea und Somalia.


3.

Asylsuchende können nicht selbst entscheiden, in welcher Stadt oder in welchem Bundesland sie wohnen wollen. Mit Hilfe eines bundesweiten Verteilungssystems wird berechnet, auf welche Bundesländer in Deutschland die Flüchtlinge in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt werden. Diese Quote setzt sich aus der Bevölkerungszahl und dem Steueraufkommen des jeweiligen Bundeslandes zusammen. So wurden prozentual gesehen im Jahr 2018 die meisten Asylsuchenden auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg verteilt, während nach Bremen, ins Saarland und nach Mecklenburg-Vorpommern eher weniger Personen kamen.


Welche Teilüberschrift passt nicht zum Text?

Quelle: Frei nach Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2019: Bundesamt in Zahlen 2018

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